Studienvisum

Wer in Südafrika eine Schule, Universität oder andere Ausbildungsstätte besuchen möchte, kann ein Studienvisum erhalten. Das Studium muss nicht vollzeit sein, und der Inhaber eines Studienvisums, sofern er nicht mehr Schüler ist, darf einer Nebentätigkeit von maximal 20 Stunden pro Woche nachgehen. Zu den mit der Gesetzesänderung vom Mai 2014 eingeführten Bedingungen zählen, dass die Schulen oder Ausbildungsstellen auf eine bestimmte Weise registriert sind und dass Studenten eine südafrikanische Krankenversicherung haben. Bitte kontaktieren Sie IMCOSA für weitere Details und bezüglich Ausnahmen von dieser Regel. Studienvisa werden jetzt fallabhängig für bis zu 5 / 8 Jahre ausgestellt (vormalig 3 Jahre). 


Praktische Ausbildung, Praktikum, Referendariat, praktisches Jahr

Die Einordnung von praktischer Arbeit im Rahmen einer Ausbildung, eines Studiums oder Referendariats bereitet im südafrikanischen Einwanderungsrecht seit Jahren Probleme, und es ist zunehmend schwieriger geworden, eine Genehmigung hierfür zu erlangen. Je nach Auslegung der jeweiligen Vertretung der Behörde, sowie der Art und Dauer der Arbeit, wurde bisher ein Antrag auf Besucher- (mit oder ohne Autorisierung zu arbeiten), Austausch-, Studien- oder Arbeitsvisum verlangt. Eine einheitliche Auslegung ist bisher nicht gefunden worden, und es ist zu empfehlen, sich im Einzelfall genau beraten zu lassen.


Forschung & Akademisches Sabbatjahr

Personen, die in Südafrika ein akademisches Sabbatjahr verbringen oder Forschung betreiben möchten, können ein bis zu 3 Jahre gültiges Besuchervisum erhalten, sofern sie ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung haben, um den Aufenthalt hier zu bestreiten.


Daueraufenthaltsgenehmigung

Auf der Grundlage von Studium, Ausbildung oder Forschung gibt es keine Möglichkeit, eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu erlangen.


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