Gehaltseinordnung
Im Zusammenhang mit den Anträgen auf nahezu alle Arbeitsgenehmigungen ist es erforderlich, dass die Bedingungen der zu besetzenden Arbeitsstelle, und vor allem das Gehalt, eingeordnet werden. Die Behörde will sich versichern, dass diese nicht schlechter sind, als sie es für einen Südafrikaner wären. Hiermit soll der Einkauf von billigen Arbeitskräften, die den lokalen Arbeitsmarkt schädigen, verhindert werden.
Die Einordnung kann von der zuständigen Stelle des Arbeitsministeriums durchgeführt werden, wobei nicht alle Stellen hierzu bereit sind. Alternativ kann ein Gehältervergleich durch professionelle Firmen eingeholt werden, was in der Regel schnell und zuverlässig, aber mit Kosten verbunden ist.
IMCOSA führt den Dialog mit dem Arbeitsministerium bzw. den professionellen Unternehmen und holt die Gehaltseinordnung für den Mandanten ein.