„Permanent residence”-Genehmigungen werden ja seit einiger Zeit nicht mehr in den Pass gestempelt, und heutzutage ist der einzige Nachweis der Genehmigung die DIN A4 Urkunde, und eventuell das ID-Buch. Inhaber der „permanent residence“ müssen daher bei jeder Aus- oder Einreise nach Südafrika ihre Urkunde bei der Passkontrolle vorlegen. Dies gilt auch dann, wenn man noch einen alten Pass mit dem „permanent residence“-Stempel hat.

Häufig erhalten wir bei IMCOSA Anfragen dahingehend, ob tatsächlich die Originalurkunde vorgelegt werden muss (was natürlich das Risiko birgt, dass sie auf der Reise beschädigt wird oder verloren geht), oder ob auch eine (gegebenenfalls beglaubigte) Kopie genügt.

Wir haben hierzu sehr unterschiedliche Berichte von unseren Mandanten bekommen, von „der Beamte hat nur meinen Pass angeschaut“ über „ich wurde nach meinem ID gefragt“ bis zu „obwohl ich eine frisch beglaubigte Kopie meiner Urkunde dabeihatte, bestand die Beamtin auf der Originalurkunde“. Daher – und auch, weil beim Reisen in der Regel keine Zeit ist, diese Dinge auszufechten oder ad hoc Rechtsbeistand zu bekommen – empfehlen wir „permanent residents“, dass sie tatsächlich ihre Originalurkunde und, falls vorhanden, ihr ID-Buch (alternativ den Beleg über einen Antrag darauf) auf alle internationalen Reisen mitnehmen. Bitte behalten Sie eine beglaubigte Kopie an einem sicheren Ort zuhause.

Sollte die Originalurkunde verloren gehen, muss ein Antrag auf Bestätigung der Permanent Residence gestellt werden, der mindestens 12 Monate in der Bearbeitung dauert. Beim Erfolg des Antrags wird ein Brief ausgestellt, der die Gültigkeit der „permanent residence“ bestätigt. Eine neue Urkunde wird nicht ausgestellt. Ein solcher Antrag ist auch zu stellen, wenn man nach dem Jahr 2003 länger als 3 Jahre nicht mehr im Land war, oder vor dem Jahr 2003 für mehr als 5 Jahre keinen Wohnsitz hier hatte, wenn man jegliche der Bedingungen seiner Genehmigung nicht eingehalten oder sonst Zweifel daran hat, ob die Genehmigung noch gültig ist.

Hinzu kommt, dass es in letzter Zeit einige Fälle gab, in denen Permanent Residents bei Wiedereinreise nach Südafrika eröffnet wurde, ihre Genehmigungen sei nicht „im System“, und deren Pässe daraufhin einbehalten wurden. In all diesen Fällen konnte die Sache innerhalb einiger Wochen aufgeklärt werden, aber dennoch verursachte sie beim Reisenden Verunsicherung und Unannehmlichkeiten. Wir gehen davon aus, dass Ihnen dies erspart bleibt, aber dennoch ist es besser, man ist auf einen solchen Fall vorbereitet.