Befinden Sie sich mit einem abgelaufenen Touristenvisum in Südafrika, oder werden Sie nicht vor Ablauf ausreisen? Sie können jetzt tief durchatmen. Gemäß einer Direktive vom 26. März werden alle seit dem 15. März 2020 abgelaufenen Kurzzeitvisa automatisch bis zum 30. Juni verlängert.

Ihre Inhaber können das Land bis zu diesem Datum verlassen, ohne wegen des fehlenden gϋltigen Visums für unerwünscht erklärt zu werden oder erst legalisiert werden zu müssen. Diese Ausnahmeregelung schließt Visa aus, die am oder nach dem 15. März 2021 ausgestellt wurden. Wenn Sie also nach dem 15. März eine Visaverlängerung erhalten oder im Land ankommen, müssen Sie bis zu dem auf Ihrem Visum angegebenen Ablaufdatum ausreisen. Asylsuchende oder anerkannte Flüchtlinge, deren Status seit dem 15. März 2020 abgelaufen ist, sind ebenfalls befreit und können bis zum 30. Juni 2021 im Land bleiben, oder Verlängerungen (ein Online-Service ist angeblich in Planung) oder auch Ausnahmebewilligungen fϋr den Wechsel zum Visastatus beantragen.

Personen mit Langzeitvisa (gültig für mehr als 90 Tage), die seit dem 15. März 2020 abgelaufen sind oder kurz vor dem Ablauf stehen, können bis zum 31. Juli eine Verlängerung oder Änderung beantragen. HINWEIS: Inhaber abgelaufener Langzeitvisa scheinen nicht von der straffreien Ausreise bis zum 30. Juni zu profitieren. Sie müssen eine Verlängerung ihres Aufenthalts beantragen, um nicht bei Ausreise für bis zu fünf Jahre als unerwünscht erklärt zu werden.

Haben Sie Fragen? Müssen Sie Ihr Langzeitvisum verlängern? Wir helfen Ihnen gerne weiter.