Gemäß einer erweiterten ministeriellen Ausnahmeregelung wird niemand beeinträchtigt, dessen Visum während des Lockdowns oder kurz davor abgelaufen ist.
Personen mit Visa, die nach dem 15. Februar abgelaufen sind, dürfen bis zum 31. Januar 2021 im Land bleiben, das Land verlassen oder ein neues Visum beantragen, ohne für illegal oder unerwünscht erklärt zu werden oder legalisiert werden zu müssen. Kurzzeitvisa für Besucher (oder „Touristenvisa“), die in dieser Zeit abgelaufen sind, werden nicht erneut verlängert. Verlängerungen von Touristenvisa werden nur Personen gewährt, die nach der Wiedereröffnung der Grenzen im September ins Land gekommen sind. Aufgrund der hohen Antragszahlen und der begrenzten Kapazitäten der Behörde unter geltenden Covid-19-Beschränkungen ist es zunehmend schwieriger geworden, Termine für Anträge oder das Abholen von Ergebnissen zu bekommen. Sie können uns gerne kontaktieren, wenn Sie Hilfe benötigen.
Andere, die von den Reisebeschränkungen und den Gesundheitsrisiken des Reisens während der Pandemie betroffen sind, können ebenfalls von Konzessionen profitieren. Nach unseren Informationen verlieren Permanent Residents, die längere Zeit außerhalb des Landes verbracht haben und im Jahr 2020 daran gehindert wurden, nach Südafrika zurückzukehren, ihre Genehmigungen nicht aufgrund der Abwesenheit von mehr als drei Jahren. Ebensowenig verlieren Personen, die ihre Permanent Residence erhalten haben, aber wegen der Pandemie ihren Wohnsitz in Südafrika nicht innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums einnehmen konnten, ihren Status. Die offizielle Bestätigung dieser Konzession wird allerdings noch erwartet.