Wirtschaftsprüferzertifikate
Seit der Gesetzesänderung vom 1. Juli 2005 ist das Wirtschaftsprüferzertifikat nur noch im Zusammenhang mit dem Antrag auf befristete oder unbefristete Genehmigungen von Unternehmern oder Selbständigen zwingend erforderlich. In anderen Fällen kann es freiwillig beigefügt werden.
In der Regel dient es dem Nachweis über verfügbare Finanzmittel und der Erfüllung weiterer Bedingungen. Es ist von einem südafrikanischen Wirtschaftsprüfer nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Muster zu erstellen.
IMCOSA berät zu notwendigen Unterlagen und Nachweisen seitens des Mandanten, nimmt gegebenenfalls Übersetzungen vor und übernimmt den Dialog mit dem Wirtschaftsprüfer zur Erstellung des vorschriftsmäßigen Zertifikats.